Allgmeine Vertragsbedingungen für die Energielieferung
1. LAUFZEIT
Der E1-Grundversorgungstarif gilt vorbehaltlich der Ziffer 4. ab dem Tag der Anmeldung. Er gilt für die Dauer von 2 Wochen und verlängert sich danach stillschweigend um weitere 2 Wochen. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Bei Umzug des Kunden während der Vertragslaufzeit wird die Energielieferung vom EW Wanfried zu diesem Grundversorgungstarif fortgesetzt, sofern dies für beide Vertragspartner rechtlich zulässig, wirtschaftlich und technisch möglich ist.
2. ZUSATZKOSTEN
Für die Energielieferung erforderliche Zusatzgeräte, wie z.B. Stromwandler, werden dem Kunden nach dem Allgemeinen Tarif des EW Wanfried zusätzlich berechnet. Für notwendige Erweiterungen bestehender Anlagen und für Neuanschlüsse berechnet das EW Wanfried einen Anschlusspreis nach besonderer Vereinbarung. Dieser Anschlusspreis ist in den umseitigen Preisen nicht enthalten.
3. PREISANPASSUNG
Das EW Wanfried ist berechtigt, die vereinbarten Strompreise an die Preisentwicklung des Strommarktes für Tarifkunden anzupassen. Sollten die Strompreise durch die Marktentwicklung steigen, so dass das EW Wanfried die Preise des Grundversorgungstarifes um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer monatlichen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Das EW Wanfried ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes zu ermäßigen, wenn und soweit ihr durch Reduzierung bzw. Wegfall von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen o. ä. preisrelevanten Belastungen, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung stehen und in die Kalkulation der Preise des Grundversorgungstarifes eingeflossen sind, Kostenvorteile entstehen; entstehen dem EW Wanfried in den vorgenannten Fällen durch Erhöhung bzw. Neueinführung Kostennachteile, ist es zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes berechtigt. Die bisher festgelegten Teilbeträge (Abschläge) und Zahlungstermine gelten zunächst weiterhin unverändert. Eine Anpassung der Teilbeträge im laufenden Abrechnungsjahr bleibt dem EW Wanfried bei einer wesentlichen Änderung der Verbrauchswerte vorbehalten.
4. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit im E1-Grundversorgungstarif nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die „Ergänzenden Bestimmungen zu diesen Verordnungen“ und die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des Elektrizitätswerkes Wanfried, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle eingesehen bzw. angefordert werden.
1. LAUFZEIT
Der E2-FlexTarif gilt vorbehaltlich der Ziffer 4. ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Vertragsausfertigung folgt. Er gilt für die Dauer von 6 Monaten und verlängert sich danach stillschweigend um weitere 6 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer schriftlich gekündigt wird. Bei Umzug des Kunden während der Vertragslaufzeit wird die Energielieferung vom EW Wanfried zu diesem E2-FlexTarif fortgesetzt, sofern dies für beide Vertragspartner rechtlich zulässig, wirtschaftlich und technisch möglich ist.
2. ZUSATZKOSTEN
Für die Energielieferung erforderliche Zusatzgeräte, wie z.B. Stromwandler, werden dem Kunden nach dem Allgemeinen Tarif des EW Wanfried zusätzlich berechnet. Für notwendige Erweiterungen bestehender Anlagen und für Neuanschlüsse berechnet das EW Wanfried einen Anschlusspreis nach besonderer Vereinbarung. Dieser Anschlusspreis ist in den umseitigen Preisen nicht enthalten.
3. PREISANPASSUNG
Das EW Wanfried ist berechtigt, die vereinbarten Strompreise an die Preisentwicklung des Strommarktes für Tarifkunden anzupassen. Sollten die Strompreise durch die Marktentwicklung steigen, so dass das EW Wanfried die Preise des Grundversorgungstarifes um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer monatlichen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Das EW Wanfried ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes zu ermäßigen, wenn und soweit ihr durch Reduzierung bzw. Wegfall von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen o. ä. preisrelevanten Belastungen, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung stehen und in die Kalkulation der Preise des Grundversorgungstarifes eingeflossen sind, Kostenvorteile entstehen; entstehen dem EW Wanfried in den vorgenannten Fällen durch Erhöhung bzw. Neueinführung Kostennachteile, ist es zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes berechtigt. Die bisher festgelegten Teilbeträge (Abschläge) und Zahlungstermine gelten zunächst weiterhin unverändert. Eine Anpassung der Teilbeträge im laufenden Abrechnungsjahr bleibt dem EW Wanfried bei einer wesentlichen Änderung der Verbrauchswerte vorbehalten.
4. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit im E1-Grundversorgungstarif nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die „Ergänzenden Bestimmungen zu diesen Verordnungen“ und die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des Elektrizitätswerkes Wanfried, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle eingesehen bzw. angefordert werden.
1. LAUFZEIT
Der E3-TreueTarif gilt vorbehaltlich der Ziffer 4. ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Vertragsausfertigung folgt. Er gilt für die Dauer von 12 Monaten und verlängert sich danach stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer schriftlich gekündigt wird. Bei Umzug des Kunden während der Vertragslaufzeit wird die Energielieferung vom EW Wanfried zu diesem E3-TreueTarif fortgesetzt, sofern dies für beide Vertragspartner rechtlich zulässig, wirtschaftlich und technisch möglich ist.
2. ZUSATZKOSTEN
Für die Energielieferung erforderliche Zusatzgeräte, wie z.B. Stromwandler, werden dem Kunden nach dem Allgemeinen Tarif des EW Wanfried zusätzlich berechnet. Für notwendige Erweiterungen bestehender Anlagen und für Neuanschlüsse berechnet das EW Wanfried einen Anschlusspreis nach besonderer Vereinbarung. Dieser Anschlusspreis ist in den umseitigen Preisen nicht enthalten.
3. PREISANPASSUNG
Das EW Wanfried ist berechtigt, die vereinbarten Strompreise an die Preisentwicklung des Strommarktes für Tarifkunden anzupassen. Sollten die Strompreise durch die Marktentwicklung steigen, so dass das EW Wanfried die Preise des Grundversorgungstarifes um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer monatlichen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Das EW Wanfried ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes zu ermäßigen, wenn und soweit ihr durch Reduzierung bzw. Wegfall von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen o. ä. preisrelevanten Belastungen, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung stehen und in die Kalkulation der Preise des Grundversorgungstarifes eingeflossen sind, Kostenvorteile entstehen; entstehen dem EW Wanfried in den vorgenannten Fällen durch Erhöhung bzw. Neueinführung Kostennachteile, ist es zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes berechtigt. Die bisher festgelegten Teilbeträge (Abschläge) und Zahlungstermine gelten zunächst weiterhin unverändert. Eine Anpassung der Teilbeträge im laufenden Abrechnungsjahr bleibt dem EW Wanfried bei einer wesentlichen Änderung der Verbrauchswerte vorbehalten.
4. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit im E1-Grundversorgungstarif nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die „Ergänzenden Bestimmungen zu diesen Verordnungen“ und die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des Elektrizitätswerkes Wanfried, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle eingesehen bzw. angefordert werden.
1. LAUFZEIT
Der E4-NaturStrom gilt vorbehaltlich der Ziffer 4. ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Vertragsausfertigung folgt. Er gilt für die Dauer von 12 Monaten und verlängert sich danach stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer schriftlich gekündigt wird.
2. ZUSATZKOSTEN
Für die Energielieferung erforderliche Zusatzgeräte, wie z.B. Stromwandler, werden dem Kunden nach dem Allgemeinen Tarif des EW Wanfried zusätzlich berechnet. Für notwendige Erweiterungen bestehender Anlagen und für Neuanschlüsse berechnet das EW Wanfried einen Anschlusspreis nach besonderer Vereinbarung. Dieser Anschlusspreis ist in den umseitigen Preisen nicht enthalten.
3. PREISANPASSUNG
Das EW Wanfried ist berechtigt, die vereinbarten Strompreise an die Preisentwicklung des Strommarktes für Tarifkunden anzupassen. Sollten die Strompreise durch die Marktentwicklung steigen, so dass das EW Wanfried die Preise des Grundversorgungstarifes um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer monatlichen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Das EW Wanfried ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes zu ermäßigen, wenn und soweit ihr durch Reduzierung bzw. Wegfall von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen o. ä. preisrelevanten Belastungen, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung stehen und in die Kalkulation der Preise des Grundversorgungstarifes eingeflossen sind, Kostenvorteile entstehen; entstehen dem EW Wanfried in den vorgenannten Fällen durch Erhöhung bzw. Neueinführung Kostennachteile, ist es zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise des Grundversorgungstarifes berechtigt. Die bisher festgelegten Teilbeträge (Abschläge) und Zahlungstermine gelten zunächst weiterhin unverändert. Eine Anpassung der Teilbeträge im laufenden Abrechnungsjahr bleibt dem EW Wanfried bei einer wesentlichen Änderung der Verbrauchswerte vorbehalten.
4. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit im E1-Grundversorgungstarif nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die „Ergänzenden Bestimmungen zu diesen Verordnungen“ und die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des Elektrizitätswerkes Wanfried, in der jeweils gültigen Fassung. Diese Unterlagen können in unserer Geschäftsstelle eingesehen bzw. angefordert werden.
1. Sollte in dem Vertrag irgendeine Bestimmung unwirksam sein oder werden, eine Lücke enthalten oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, so sind die Vertragsschließenden sich darüber einig, dass für sie die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt wird. Die Vertragsschließenden verpflichten sich vielmehr, die unwirksame, fehlende oder undurchführbare Bestimmung nach Möglichkeit durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung angestrebten Zweck oder dem wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Vertragswerkes möglichst gleichkommt.
2. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Das EW Wanfried liefert Drehstrom mit einer Spannung von etwa 400 V oder Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 230 V am Ende des Hausanschlusses. Die oben genannten Tarife gelten nur bis zu einer Leistung von max. 30 kW.