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Ladeinfrastruktur

Elektro

Anmeldeverfahren

Bei der Installation von Ladetechnik für Ihre Elektromobilität ist Folgendes zu beachten:

Sämtliche Ladetechnik ist generell beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig und muss angezeigt werden. Bei Ladestationen ab einer Leistung von 12 kW bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber. So können eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abgeschätzt werden.

Wenn Sie beabsichtigen, die Ladetechnik mit Strom aus regenerativen Energien (Solar, Wasser, Wind, etc.) zu versorgen und zusätzlich eine oder mehrere Erzeugungsanlagen zu errichten, müssen Sie bitte  beachten, dass ebenfalls sämtliche Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anmeldungspflichtig sind.

Um Ihnen das Anmeldeverfahren bei uns zu erleichtern, haben wir hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anmeldung aufgeführt.

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