Grundversorgung
Seit dem 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Danach haben Energieversorungsunternehmen eine Grundversorgung mit Strom durchzuführen. Die Grundversorgung entspricht - vereinfacht ausgedrückt - der Belieferung von Haushalten und Kleingewerbekunden mit Strom nach allgemeinen Preisen und Bedingungen. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung nach dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, gültig ab 13. Juli 2005, entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.
- Demzufolge ist die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG weiterhin ab 01. Juli 2021 Grundversorger für Strom in ihrem Netzgebiet, siehe Versorgungsgebiet.