Wir öffnen unser Verteilnetz für alle Nutzer fair und transparent. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen verständliche Informationen zu den Netzentgelten und rechtlichen Grundlagen bereitzustellen. Diese Entgelte bestehen aus verschiedenen Komponenten, die regelmäßig geprüft und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
Versorgungsgebiet
Wir versorgen Privat- und Gewerbekunden in Hessen und Thüringen mit Strom. Dank unserer regionalen Präsenz profitieren Sie von einer zuverlässigen und persönlichen Betreuung.
Unsere Region im Überblick:
- Hessen: Wanfried, Altenburschla, Heldra, Völkershausen.
- Thüringen: Treffurt, Falken, Großburschla, Hattengehau, Schnellmannshausen, Schrapfendorf, Volteroda.
Netzentgelte – Kosten und gesetzliche Anpassungen im Überblick
1. Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV (Leistungs- und Arbeitspreis bzw. Grund- und Arbeitspreis),
- der Konzessionsabgabe entsprechend der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den zwischen den Gemeinden und des Elektrizitätswerks Wanfried abgeschlossenen Konzessionsverträgen,
- den Umlagen für letztverbrauchende Kunden infolge der Umsetzung der entsprechenden Festlegungen des Gesetzgebers,
- und ggf. dem Entgelt für Blindmehrarbeit.
2. Die Höhe der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung hängt von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung sowie deren Inanspruchnahme ab.
3. Zur Gesamtsumme aus Netznutzungsentgelt und dem Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu.
Gesetzliche Grundlagen – Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet die rechtliche Grundlage für einen transparenten und fairen Energiemarkt in Deutschland. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2005 hat das Gesetz wesentliche Veränderungen eingeführt, um eine sichere und effiziente Stromversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb zu stärken.
Ein zentraler Aspekt des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Diese Regelung stellt sicher, dass Netzbetreiber wie das E‑Werk Wanfried für den Netzanschluss und den diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz verantwortlich sind, während Lieferanten die Versorgung der Kunden übernehmen.
Darüber hinaus verpflichtet das EnWG Netzbetreiber dazu, ihr Netz allen Kunden offen und zu gleichen Bedingungen zugänglich zu machen. Dies fördert nicht nur den Wettbewerb, sondern gibt Verbrauchern und Unternehmen die Möglichkeit, ihren Anbieter frei zu wählen.
Das E‑Werk Wanfried setzt diese gesetzlichen Vorgaben konsequent um und stellt sein Netz allen Nutzern transparent und diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Veröffentlichungspflichten (Netz)
Im Sinne der gesetzlichen Transparenzvorgaben finden Sie hier alle relevanten Dokumente und Informationen:
Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber gemäß §23c EnWG
Netzengpässe
Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß § 15 StromNZV im Elektrizitätsverteilnetz des Elektrizitätswerk Wanfried auf.