Das E‑Werk Wanfried versorgt seit über 120 Jahren Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Strom. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere, nachhaltige und transparente Energieversorgung zu bieten – ganz ohne versteckte Kosten. Als regionaler Energieversorger sind wir immer nah an unseren Kunden und stehen für persönlichen Service sowie klare Preisgestaltung.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Stromtarife, Vertragsbedingungen und unsere Stromkennzeichnung. Egal ob Privatkunde, Gewerbebetrieb oder landwirtschaftliche Nutzung – wir haben für jeden Bedarf die passende Lösung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Persönlicher Kundenservice

Als regionaler Anbieter sind wir jederzeit für Sie erreichbar und bieten Ihnen individuelle Beratung.

Transparente Preise

Bei uns wissen Sie genau, was Sie zahlen – ohne versteckte Kosten oder böse Überraschungen.

Nachhaltige Optionen

Mit unserem 100% Ökostrom leisten Sie einen Beitrag für eine grünere Zukunft.

Stromkennzeichnung

Warum Stromkennzeichnung?

Strom sieht an der Steckdose immer gleich aus – seine Qualität und Herkunft unterscheiden sich jedoch je nach Erzeugungsart. Um Ihnen als Verbraucher eine fundierte Entscheidung bei der Wahl Ihres Energieversorgers zu ermöglichen, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz).

Seit 2005 müssen Stromanbieter offenlegen, wie sich der gelieferte Strom zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen er hat. So können Sie auf einen Blick erkennen, wie nachhaltig Ihr Stromversorger ist und in welchem Maße er zum Umweltschutz beiträgt.

Diese Transparenz unterstützt Sie dabei, bewusste Entscheidungen für eine nachhaltigere Zukunft zu treffen.

Kennzeichnung der Stromlieferung 2023

Kernkraft 4%
Kohle 56%
Erdgas 12%
sonst. fossile Energien 2%
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 0%
Erneuerbare Energien mit HKN, nicht gefördert nach dem EEG 15%

Umweltauswirkungen 2023

Deutschland
(Quelle: BDEW Daten)
Gesamtstromlieferung
EW Wanfried 2023
Grünstrom
EW Wanfried Werrastrom E4
CO2-Emissionen
(g/kWh)
377 667 0
Radioaktiver Abfall
(g/kWh)
0,0002 0,0001 0,0000

Transparent in Verbrauch und Rechnung

Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV) regelt alle Aspekte zur Verbrauchsermittlung, Abrechnung und Zahlung. Damit Sie stets den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Änderungen des Allgemeinen Tarifs: Preisänderungen in der Grundversorgung werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt – per Anschreiben oder über öffentliche Bekanntmachungen in den örtlichen Medien.
  • Verbrauchsbezogene Abrechnung: Der Energieverbrauch wird in der Regel einmal jährlich ermittelt. Falls erforderlich, können auch kürzere Abrechnungsintervalle angewandt werden.
  • Zeitanteilige Berechnung: Bei Preisänderungen oder einem Wechsel (z. B. Umzug) erfolgt die Abrechnung zeitanteilig. Verbrauchsschwankungen innerhalb des Jahres werden durch Erfahrungswerte berücksichtigt.
  • Abschlagszahlungen: Während des Abrechnungsjahres leisten Sie gleichbleibende Abschlagszahlungen, die auf dem Verbrauch des Vorjahres basieren. Ist kein Vorjahresverbrauch vorhanden, wird eine Schätzung vorgenommen. Geringerer Verbrauch wird angemessen berücksichtigt.
  • Anpassung der Abschläge: Bei Preisänderungen können Abschlagsbeträge entsprechend der prozentualen Erhöhung oder Senkung angepasst werden.

  • Tageweise Berechnung von Leistungs- und Verrechnungspreisen: Unabhängig vom Verbrauch werden diese Preise genau nach der Anzahl der Tage im Abrechnungszeitraum berechnet.

Versorgungsgebiet

Wir versorgen Privat- und Gewerbekunden in Hessen und Thüringen mit Strom. Dank unserer regionalen Präsenz profitieren Sie von einer zuverlässigen und persönlichen Betreuung.

Unsere Region im Überblick:

  • Hessen: Wanfried, Altenburschla, Heldra, Völkershausen.
  • Thüringen: Treffurt, Falken, Großburschla, Hattengehau, Schnellmannshausen, Schrapfendorf, Volteroda.

In unserem Grundversorgungsgebiet gelten die Bedingungen der StromGVV sowie die jeweils gültigen Preise für Grund- und Ersatzversorgung.

Karte des Versorgungsgebiets des E-Werks Wanfried mit den Städten und Gemeinden Wanfried, Treffurt und umliegenden Ortschaften.

Rechtliches

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

  • Grundversorger Wanfried, Hessen mit den Ortsteilen Wanfried, Altenburschla, Heldra, Völkershausen: E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG
  • Grundversorger Treffurt, Thüringen mit den Ortsteilen Treffurt, Falken, Großburschla, Hattengehau, Schnellmannshausen, Schrapfendorf, Volteroda: E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG

Demzufolge ist die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2025 weiterhin Grundversorger für Strom in ihrem gesamten Netzgebiet.

Frau liegt mit Hund auf dem Sofa

Privatkunden

Hier finden Sie alle rechtlichen Informationen und Ihre Verbraucherrechte auf einen Blick.

Person zeigt Kollegen eine Grafik

Gewerbekunden

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und Umsetzung – einfach und zuverlässig.