Abrechnungsmodule
Der Anlagenbetreiber kann für das reduzierte Netzentgelt, je nach vorliegendem Messkonzept, eines der folgenden Abrechnungsmodule wählen:
Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
In Modul 1 wird ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt gewährt. Haushaltsstrom und steuerbare Verbrauchseinrichtung können hierbei über einen gemeinsamen Zähler gemessen werden, es ist kein separater Zähler notwendig. Die pauschale Reduzierung beträgt im Jahr 2025 131,88€ netto (156,94€ brutto).
Modul 2: Arbeitspreisreduzierung
Für die Abrechnung nach Modul 2 wird ein Rabatt von 60% auf den Netzentgeltarbeitspreis pro kWh der steuerbaren Verbrauchseinrichtung gewährt. Hierfür ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung erforderlich. Der reduzierte Netzentgeltarbeitspreis beträgt 2025 3,45 ct/kWh.
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (Ab 01.04.2025)
Im Modul 3 wird ein zeitvariables Netzentgelt angeboten. Es soll über ein niedrigeres Netzentgelt ein Anreiz dafür geschaffen werden, seinen Verbrauch in Zeiten zu verlegen, in denen die Netzauslastung niedrig ist. Hierfür ist ein intelligentes Messystem erforderlich.
Arbeitspreis Ebene Niederspannung:
Nur in Verbindung mit Modul 1 wählbar
NT Arbeitspreis ct/kWh |
ST Arbeitspreis ct/kWh |
HT Arbeitspreis ct/kWh |
3,45 |
8,62 |
10,84 |
Zeitfenster Ebene Niederspannung:
|
Fenster NT |
Fenster ST |
Fenster HT |
Zeitfenster Ebene Niederspannung |
Niedriglasttarif |
Standardtarif |
Hochtarif |
Quartal 1: 01.01. – 31.03. Alle Wochentage |
01:00 – 04:00 |
alle restlichen Zeiten |
17:00 – 19:00 |
Quartal 2: 01.04. – 30.06. Alle Wochentage |
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alle Zeiten |
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Quartal 3: 01.07. – 30.09. Alle Wochentage |
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alle Zeiten |
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Quartal 4: 01.10. – 31.12. Alle Wochentage |
01:00 – 04:00 |
alle restlichen Zeiten |
17:00 – 19:00 |