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Messstellenbetrieb

Alle Informationen rund um den Messstellenbetrieb

Der Einbau moderner Zähler (Smart-Meter) beginnt…

Die Bundesregierung hat im August 2016 das sogenannte Meßstellenbetriebsgesetz (MsbG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Meß- und Zählwesen für Strom in Deutschland umfassend neu geregelt und der flächendeckende Einbau von modernen, elektronischen Zählern, den sogenannten Smart-Metern, verbindlich vorgeschrieben. Im MsbG wurden zudem neue Begriffe und Zählertypen definiert sowie der Ablauf und die Kostengestaltung für den Einbau der modernen Zähler festgelegt. Außerdem sollen Sie als Kunde zukünftig die Möglichkeit erhalten, auch einen anderen, fremden Meßstellenbetreiber anstatt des E-Werks Wanfried mit dem Meßstellenbetrieb für Ihren Zähler zu beauftragen, wenn dieser die gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem MsbG erfüllen kann.

Mit dem Gesetz wurde der Begriff der „modernen Meßeinrichtung“ und der des „intelligenten Meßsystems“ eingeführt. Zukünftig wird es nur noch diese beiden Arten von Meßeinrichtungen geben. Alle anderen Zählertypen müssen innerhalb eines fest vorgeschriebenen Zeitraums sukzessive ausgetauscht werden. Das E-Werk Wanfried wird damit im Sommer 2019 beginnen. Wir werden Sie 14 Tage vor dem Wechsel auf eine der beiden neuen Messeinrichtungen schriftlich informieren.

Eine moderne Messeinrichtung (mME) zeigt wie gewohnt den aktuellen Zählerstand an und speichert zusätzlich die historischen Werte des tatsächlichen Stromverbrauchs zur tatsächlichen Nutzungszeit aus den letzten 24 Monaten.

Ein intelligentes Meßsystem (iMS) besitzt alle Merkmale einer modernen Meßeinrichtung und ist über ein Smart-Meter-Gateway in ein sicheres Kommunikationsnetz eingebunden. Es erfüllt die hohen Anforderungen des BSI an Datenschutz und Datensicherheit und kann jederzeit fernausgelesen werden.

Wann welche Meßeinrichtung eingesetzt werden muß, hat der Gesetzgeber genau festgelegt. Es muß dafür immer der Durchschnitt des Jahresverbrauchs aus den letzten drei Jahren zugrunde gelegt werden. Liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr genügt der Einbau einer modernen Meßeinrichtung, bei einem Verbrauch darüber ist der Einbau eines intelligenten Meßsystems vorgeschrieben. Ein Wahlrecht, seinen bisherigen Zähler auf Wunsch auch weiterhin zu behalten, hat der Gesetzgeber leider nicht vorgesehen. Es besteht also uneingeschränkt gesetzliche Austauschpflicht.

Auch die jährlichen Kosten für die jeweilige Meßeinrichtung (Zählermiete) wurden genau geregelt. Während der Preis für moderne Meßeinrichtungen (mME) (Durchschnittsverbrauch bis 6.000 kWh/Jahr) einheitlich festgelegt wurde, müssen die Preise für intelligente Meßsysteme (iMS) (Verbrauch höher 6.000 kWh/Jahr) anhand des Jahresverbrauchs nach oben gestaffelt werden. Das führt dazu, daß Kunden mit einem Verbrauch von z.B. 22.000 kWh/Jahr höhere Kosten für das Meßsystem entstehen als Kunden mit „nur“ 11.000 kWh /Jahr, obwohl bei beiden ein völlig identischer Zähler eingebaut ist. Der flächendeckende Rollout der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen.

Die Kosten für die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme sind in unseren Stromtarifen einkalkuliert und Sie als Endkunden bekommen beim E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG von der Veränderung der Kostenstruktur nichts mit.

Sollte ein Kunde den Einbau eines intelligenten Meßsystems wünschen, obwohl bei ihm „nur“ eine moderne Meßeinrichtung  gefordert wird, ist dies jederzeit möglich, hat aber auch die entsprechenden jährlichen Kosten für ein intelligentes Meßsystem zur Folge.

Neu geschaffen wurde auch der Begriff des grundzuständigen Meßstellenbetreibers (gMSB), der den Meßstellenbetrieb für die beiden neuen Zählertypen in Zukunft standardmäßig übernimmt. Selbstverständlich wird das E-Werk Wanfried auch diese Funktion für Sie abbilden, damit Ihnen auch weiterhin ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner vor Ort für Fragen und bei eventuellen Problemen zur Verfügung steht.

Für die Möglichkeit, daß ein anderer, fremder Meßstellenbetreiber beauftragt werden soll, wurde der Begriff des wettbewerblichen Meßstellenbetreibers (wMSB) eingeführt. Sollten Sie dies wünschen, würde der wMSB dann mit Ihnen einen separaten Vertrag über den Meßstellenbetrieb abschließen, danach seine eigenen Zähler in Ihre Anlage einbauen und den Meßstellenbetrieb auch separat mit Ihnen abrechnen.

Letztendlich wird es in Zukunft für Sie als Kunden also noch wichtiger, Angebote von Stromanbietern genau zu prüfen und insbesondere dahingehend zu kontrollieren, ob die Kosten für den Meßstellenbetrieb wie bisher bereits enthalten sind oder ob es sich nur um ein reines Stromlieferungsangebot handelt, bei dem Sie sich um den Meßstellenbetrieb separat kümmern müssen bzw. wo Ihnen ein zusätzlicher, separater Vertrag nur für den Meßstellenbetrieb mit „verkauft“ werden soll. In Zeiten des Internets ist ein rechtskräftiger Vertrag schnell durch ein, zwei Klicks abgeschlossen und spätestens wenn jemand mit einem fremden Zähler vor der Tür steht, könnte es kompliziert werden.

Fazit:

Die neuen Zähler kommen, ob man das möchte oder nicht. Der Gesetzgeber läßt dem einzelnen Kunden keine Wahl. Gleichzeitig bieten die Smart Meter aber auch einige spannende neue Möglichkeiten. So sind zukünftig beispielsweise tageszeitabhängige, lastabhängige oder vielleicht sogar wetterabhängige Stromtarife denkbar, die dem Endkunden Einsparpotentiale bei den Stromkosten eröffnen. Auch die Anzeige des aktuellen Stromverbrauchs über Apps und Handy ist denkbar. Womöglich werden in ein paar Jahren Dinge in diesem Bereich völlig normal sein, an die heute noch niemand denkt.

Auf in eine spannende Zukunft. Das E-Werk Wanfried bleibt dabei Ihr Partner vor Ort.

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