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Messstellenbetrieb

Alle Informationen rund um den Messstellenbetrieb

Die Preisobergrenzen

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gemäß § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Das Preisblatt enthält eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und die entsprechenden Entgelte. Sobald die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.