Umsatzsteueranpassung am 1. Juli 2020
Für unsere Stromkunden ergeben sich folgende Änderungen:
- Tarifpreise
Die Tarifpreise des E-Werks Wanfried werden Netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Eine Umsatzsteueranpassung wird demzufolge in voller Höhe an die Kunden weitergegeben. - Abschläge
Abschlagszahlungen sind als Pauschalbeträge zu sehen, eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge wird nicht erfolgen. Die Erstattung von zu viel gezahlter Umsatzsteuer wird mit der Jahresabrechnung oder Schlussrechnung verrechnet.
Kunden, die eine Anpassung ihrer Abschläge aufgrund der Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020 wünschen, setzen sich bitte mit dem Kundenbüro in Verbindung.
- Abgrenzung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und Berechnung der Umsatzsteuer
Der Abrechnungszeitraum ist entscheidend für die Berechnung der Umsatzsteuer, dieser ist in der Regel das Kalenderjahr. Endet der Abrechnungszeitraum vor dem 1. Juli 2020, wird der Verbrauch mit einer Umsatzsteuer von 19 % berechnet. Endet der Abrechnungszeitraum in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020, ist für den gesamten Verbrauch der Umsatzsteuersatz von 16 % anzusetzen.
Kunden, die im zweiten Halbjahr 2020 abgerechnet werden, profitieren also bereits für die Mengen, die im ersten Halbjahr 2020 bezogen wurden, von der Steuersenkung auf 16%. Dies gilt auch für die Jahresabrechnung 2020. - Eine Mitteilung der Zählerstände zum 30. Juni 2020 ist nicht erforderlich