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Das E-Werk Wanfried warnt vor unseriösen Stromanbietern!


Im Versorgungsgebiet des E-Werks Wanfried sind derzeit fremde Stromanbieter unterwegs, welche ahnungslose Bürger zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages an der Haustür oder am Telefon drängen wollen.

Diese verlangen Einsicht in die letzte Abrechnung und erfragen Zählernummer und Bankkontodaten. Unter der Angabe falscher Tatsachen wird der Bewohner getäuscht und dann zum Abschluss eines Energieliefervertrags gedrängt.
Das E-Werk Wanfried warnt in diesem Zusammenhang vor Vertragsabschlüssen an der Haustür oder am Telefon. Dem Kunden wird bei dieser Art von Geschäften nicht die Zeit eingeräumt, die Angebote eingehend zu prüfen. Darüber hinaus wenden fremde Energieanbieter häufig unlautere Methoden an und geben sich als Mitarbeiter des E-Werks Wanfried aus.
Das E-Werk Wanfried rät folglich jedem Verbraucher, keine Verträge an der Haustür oder am Telefon abzuschließen.

So können Sie sich schützen

-    Stimmen Sie keiner Gesprächsaufzeichnung zu, wenn Sie jemand anruft. Lehnen Sie dieses Vorgehen mit einem klaren „Nein” ab.

-    Fragen Sie nach, wer Sie genau anruft. Notieren Sie sich Namen und Rufnummer sowie das Unternehmen, in dessen Auftrag der Anrufer tätig ist.

-    Fragen Sie nach, ob die Anrufer Ihre Kunden- und Zählernummer wissen. Nennen Sie diese auf keinen Fall selbst. Mitarbeiter des E-Werks Wanfried kennen die Kundendaten und müssen diese nicht erfragen. Sollte der Anrufer die Daten nicht nennen können, legen Sie einfach auf.

-    Fragen Sie, ob Sie den Anrufer zurückrufen können, um in Ruhe über das Angebot nachdenken zu können, unseriöse Anbieter wünschen das in der Regel nicht.

-    Werbeanrufe, zu denen Privatpersonen keine schriftliche Einwilligung gegeben haben, sind grundsätzlich verboten. Wer sich nicht an das Gesetz hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Eingestuft werden die Verstöße als Ordnungswidrigkeit. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Deshalb fragen Sie nach einer vorliegenden Einwilligung für telefonische Werbung.

„Sollten Sie zu einem Vertragsabschluss an der Haustür oder am Telefon gedrängt worden sein, machen sie von ihrem 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch, welches vom Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers eingeräumt wird“, so Wolfgang Mandel, Kaufmännischer Leiter des E-Werks.
Widersprechen Sie dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice steht Ihnen während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 05655/98860 gerne für Fragen zur Verfügung.