Mit dem E-Auto Geld verdienen
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Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen und sammelt somit "Pluspunkte" fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.
Hinter der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutzinstrument, das Treibhausgase im Verkehrssektor verringern soll. Hierbei bekommen vollelektrische Fahrzeuge (BEV's) THG-Quoten zugeteilt, die von Unternehmen erworben werden können, um damit ihren CO2-Ausstoß zu verringern. So erfüllen diese Firmen (z. B. Mineralölgesellschaften) die an sie gestellten gesetzlichen Auflagen, welche künftig immer höher werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Ihre Anfrage richten Sie bitte an Herrn Kolle per E-Mail an e-mobilitaet@ewwanfried.de oder telefonisch unter 05655 9886-22.
Fragen und Antworten rund um das Thema THG-Quote:
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
- Sie sind grundsätzlich der Halter des Fahrzeuges.
- In Ihrer deutschen Zulassungsbescheinigung steht im Feld 10 der Eintrag "0004".
- Ihr Fahrzeug fährt vollelektrisch. (kein Hybrid)
- Es wurde noch keine THG-Quote ausgezahlt. Diese wird je Fahrzeug und Jahr ausgezahlt.
Muss ich die THG-Quote versteuern?
Die THG-Prämie zählt zu den "sonstigen Einkünften" lt. § 22 Nr. 3 EStG, für die es eine jährliche Freigrenze (nicht Freibetrag) von 256,00 Euro gibt. Leider kann keine steuerliche Beratung durch uns durchgeführt werden, daher empfehlen wir Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu kontaktieren
Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?
Wir benötigen persönlichen Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
Kann ich auch für mein geleastes E-Fahrzeug die THG-Quote bekommen?
Ja. Sie müssen als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Kann ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls die THG-Quote nutzen?
Ja. Sie können genau wie jede Privatperson, die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragssteller und der eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen. Bitte achten Sie bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge darauf, anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Hintergrund: Auf den ausgezahlten Bonus wird dann zusätzlich die Umsatzsteuer ausgezahlt.
Weiterhin bedarf es Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein sowie einem Foto / Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
Wie erfolgt die Auszahlung der Prämie?
Die Prämie wird nach Anerkennung des Umweltbundesamtes sowie nach Auszahlung unseres Kooperationspartners auf die angegebene Bankverbindung überwiesen.